Arbeitsrecht: Darf ich wegen Glatteis zuhause bleiben?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, auch bei schlechtem Wetter zur Arbeit zu erscheinen. Das gilt auch für Glatteis. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen Arbeitnehmer auch bei Glatteis zuhause bleiben dürfen.
Eine Ausnahme ist der Fall, in dem die Arbeitsleistung aufgrund der Witterungsbedingungen objektiv unmöglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Straßen so vereist sind, dass ein sicheres Fahren nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen.
Eine weitere Ausnahme ist der Fall, in dem der Arbeitnehmer durch die Witterungsbedingungen in der Person gehindert ist, zur Arbeit zu kommen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich bei Glatteis sicher fortzubewegen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer ebenfalls nicht verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen.
Schließlich kann es auch sein, dass der Arbeitgeber selbst die Arbeit aufgrund der Witterungsbedingungen einstellen muss. In diesem Fall sind die Arbeitnehmer ebenfalls nicht verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen.
Wenn Sie wegen Glatteis zuhause bleiben möchten, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen. Am besten ist es, wenn Sie dies per E-Mail oder Telefon tun. In Ihrer Mitteilung sollten Sie den Grund für Ihr Fernbleiben angeben.
Wenn Sie zu spät zur Arbeit erscheinen, weil Sie aufgrund von Glatteis zu spät losgekommen sind, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohn. In diesem Fall gilt das Prinzip "Ohne Arbeit kein Lohn".
Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall haben, ist dieser in der Regel als Arbeitsunfall versichert. Das gilt auch dann, wenn der Unfall aufgrund von Glatteis verursacht wurde.
Im konkreten Fall, dass Sie in Jork, Niedersachsen, wohnen, ist es am Mittwoch, den 17. Januar 2024, 11:42 Uhr CET, aktuell glatteisig. Die Straßenverhältnisse sind laut Verkehrsmeldungen in Niedersachsen schlecht. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass Sie aufgrund der Witterungsbedingungen objektiv verhindert sind, zur Arbeit zu kommen. Sie sollten daher Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen, dass Sie zuhause bleiben.