Routerfreiheit beim Internetanschluss: Ende bei Glasfaser?
Die Antwort auf diese Frage ist noch offen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss noch über einen Antrag der Glasfaserbetreiber entscheiden, die eine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung der Routerfreiheit bei Glasfasernetzen beantragen. Die Routerfreiheit ist in Deutschland seit 2016 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert. Sie besagt, dass Kunden eines Internetanbieters ein beliebiges Endgerät anschließen dürfen, um ihren Anschluss zu nutzen. Das gilt auch für Glasfasernetze. Die Glasfaserbetreiber argumentieren, dass die Routerfreiheit bei Glasfasernetzen nicht sinnvoll sei. Sie verweisen auf die Tatsache, dass bei Glasfaser die Signalübertragung von Licht auf Strom erfolgt. Dafür sei ein spezielles ONT (Optical Network Termination) erforderlich, das die Signale umwandelt. Die Glasfaserbetreiber befürchten, dass die Routerfreiheit zu einer Verunsicherung der Kunden führen könnte, da nicht alle Router mit ONTs kompatibel seien. Die BNetzA hat den Antrag der Glasfaserbetreiber am 20. ...