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Neue Betrugsmasche aufgetaucht: Sparkassen-Kunden müssen jetzt aufpassen

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Neue Betrugsmasche aufgetaucht: Sparkassen-Kunden müssen jetzt aufpassen Eine neue Betrugsmasche, die sich an Sparkassen-Kunden richtet, ist aufgetaucht. In einer E-Mail mit dem Betreff "Dringende Online-Banking Handlung erforderlich" werden die Empfänger aufgefordert, einen Link anzuklicken und ihre persönlichen Daten einzugeben. In der E-Mail wird behauptet, dass auf dem Konto des Empfängers ungewöhnliche Aktivitäten festgestellt wurden. Um diese Aktivitäten zu stoppen, müsse der Empfänger seine Daten eingeben. Dazu gehören unter anderem der Name, die Kontonummer, die IBAN und die PIN. Die Sparkasse warnt ihre Kunden vor dieser Betrugsmasche und rät, die E-Mail nicht zu öffnen und auf keinen Fall einen Link anzuklicken. Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten, sollten Sie sich an die Sparkasse wenden. Tipps zur Erkennung von Phishing-Mails: Prüfen Sie den Absender der E-Mail. Ist der Absender korrekt angegeben? Achten Sie auf Rechtschreibfehler und Grammatikfehler. Klick...

Mehr als 100.000 Kunden betroffen: Sparkasse bittet um Zustimmung

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Die Sparkasse bittet ihre Kunden um Zustimmung zu geänderten AGB und Preisen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die es Banken und Sparkassen untersagt, das Schweigen von Kontoinhabern zu einer Gebührenerhöhung als Zustimmung zu werten. Die Sparkasse hat in den vergangenen Jahren verschiedene Gebühren erhöht, darunter die Kontoführungsgebühr, die Fremdwährungsgebühr und die Gebühr für die Ausgabe von Kontoauszügen. Diese Änderungen waren bisher auf Basis einer sogenannten Zustimmungsfiktion wirksam. Das bedeutete, dass die Kunden den Änderungen automatisch zustimmten, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums widersprachen. Der BGH hat diese Klauseln im Jahr 2021 für ungültig erklärt. Damit sind die Änderungen der Sparkasse für alle Kunden, die nicht aktiv zugestimmt haben, unwirksam. Die Sparkasse bittet nun ihre Kunden, den Änderungen bis zum 31. August 2024 zuzustimmen. Dafür können sie die Zustimmungserklärung online unter www.sparkasse.de ode...

Sparkasse Altmark West kündigt Konto von Unternehmen nach Katar-Überweisung

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Am 3. Januar 2024 erhielt ein junges Unternehmen aus Gardelegen eine Überweisung aus Katar in Höhe von 10.000 Euro. Das Unternehmen, das sich auf den Handel mit Baustoffen spezialisiert hat, hatte zuvor eine Bestellung bei einem Lieferanten in Katar aufgegeben. Die Überweisung erfolgte über eine in Katar ansässige Bank. Die Sparkasse Altmark West, bei der das Unternehmen sein Geschäftskonto führte, kündigte das Konto daraufhin ohne Angabe von Gründen. Das Unternehmen erhielt lediglich eine schriftliche Kündigung per Post. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Hannes B., ist über die Kündigung entsetzt. Er bezeichnet sie als "unverhältnismäßig" und "unverständlich". Das Unternehmen sei ein solventer und zuverlässiger Geschäftskunde, der seit vier Jahren ein Konto bei der Sparkasse geführt habe. Die Sparkasse Altmark West hat sich zu dem Vorgang nicht öffentlich geäußert. Auf Anfrage der Volksstimme erklärte ein Sprecher des Kreditinstituts lediglich, dass die Sparkas...