Arbeitsrecht: Darf ich wegen Glatteis zuhause bleiben?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, auch bei schlechtem Wetter zur Arbeit zu erscheinen. Das gilt auch für Glatteis. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen Arbeitnehmer auch bei Glatteis zuhause bleiben dürfen. Eine Ausnahme ist der Fall, in dem die Arbeitsleistung aufgrund der Witterungsbedingungen objektiv unmöglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Straßen so vereist sind, dass ein sicheres Fahren nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Eine weitere Ausnahme ist der Fall, in dem der Arbeitnehmer durch die Witterungsbedingungen in der Person gehindert ist, zur Arbeit zu kommen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich bei Glatteis sicher fortzubewegen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer ebenfalls nicht verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Schließlich kann es auch sein, dass der Arbeitgeber selbst die Arbeit aufgrund ...