Ein Überblick über das Datenschutzstrafrecht

Datenschutzstrafrecht

Das Datenschutzstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der die strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht regelt. In Deutschland ist das Datenschutzstrafrecht im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.

Strafbare Handlungen

Das BDSG enthält eine Reihe von Straftatbeständen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten sollen. Zu den strafbaren Handlungen gehören unter anderem:

  • Verletzung des Geheimschutzes (§ 42 BDSG): Die unbefugte Kenntnisnahme, Verwendung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind.
  • Datenveränderung (§ 43 BDSG): Die unbefugte Veränderung, Löschung oder Vernichtung von personenbezogenen Daten.
  • Datenmissbrauch (§ 44 BDSG): Die unbefugte Verwendung personenbezogener Daten für andere Zwecke als die, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden.
  • Datenübermittlung ins Ausland (§ 45 BDSG): Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland ohne die erforderliche Einwilligung der betroffenen Person oder ohne die Einhaltung der sonstigen Voraussetzungen des BDSG.
  • Datensammelwut (§ 46 BDSG): Die unbefugte Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Umfang, der über das hinausgeht, was für den Zweck der Erhebung oder Verarbeitung erforderlich ist.

Strafmaß

Die Strafen für Datenschutzstraftaten reichen von Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.

Verfolgung

Datenschutzstraftaten werden nur auf Antrag verfolgt. Der Antrag kann von der betroffenen Person, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder einer anderen zur Verfolgung berufenen Stelle gestellt werden.

Compliance

Unternehmen und andere Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten sollten ein Datenschutz-Compliance-System einrichten, um die Einhaltung des Datenschutzrechts sicherzustellen und die Risiken von Datenschutzstraftaten zu minimieren.

Beispiele für Datenschutzstraftaten

Hier sind einige Beispiele für Datenschutzstraftaten:

  • Ein Mitarbeiter eines Unternehmens liest die E-Mails eines Kollegen, ohne dass er dazu berechtigt ist.
  • Ein Unternehmen verkauft Kundendaten ohne die Einwilligung der Kunden.
  • Ein Hacker bricht in ein Computersystem ein und stiehlt personenbezogene Daten.

Diese Beispiele zeigen, dass Datenschutzstraftaten in verschiedenen Bereichen des Lebens vorkommen können. Es ist wichtig, sich der Risiken von Datenschutzstraftaten bewusst zu sein und Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu vermeiden.

Mehr: https://www.dr-datenschutz.de/ein-ueberblick-ueber-das-datenschutzstrafrecht/

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