Elektronische Patientenakte: "Für Datensicherheit bleibt kaum Zeit"
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland ist ein ambitioniertes Projekt. Bis 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA besitzen. Das Vorhaben hat jedoch auch seine Schattenseiten. So wird von verschiedenen Seiten kritisiert, dass für die Datensicherheit der ePA kaum Zeit bleibt.
Die Kritikpunkte sind vielfältig. So wird befürchtet, dass die ePA ein Einfallstor für Cyberangriffe sein könnte. Die Daten der ePA enthalten sensible Informationen wie Diagnosen, Behandlungen und Medikamente. Im Falle eines Datenlecks könnte dies schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die ePA nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt ist. So ist es möglich, dass Daten aus der ePA ohne Zustimmung des Patienten weitergegeben werden. Dies könnte beispielsweise im Rahmen von Forschungsprojekten oder für Marketingzwecke geschehen.
Die Bundesregierung hat zwar einige Maßnahmen zur Datensicherheit der ePA ergriffen. So werden die Daten der ePA in einem zentralen Repository gespeichert. Dieses Repository ist durch ein hohes Sicherheitsniveau geschützt. Allerdings bleibt die Frage, ob diese Maßnahmen ausreichend sind, um die ePA vor Cyberangriffen und Missbrauch zu schützen.
Die Kritik an der Datensicherheit der ePA ist berechtigt. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung die Sicherheit der ePA weiter verbessert. Dazu müssen die Maßnahmen zur Datensicherheit noch weiter ausgebaut werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Patienten über ihre Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der ePA umfassend informiert werden.
Hier sind einige konkrete Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Verbesserung der Datensicherheit der ePA ergreifen könnte:
- Die Daten der ePA sollten in einem dezentralen System gespeichert werden. Dies würde die Anfälligkeit für Cyberangriffe verringern.
- Es sollte ein unabhängiges Gremium eingerichtet werden, das die Datensicherheit der ePA regelmäßig überprüft.
- Die Patienten sollten ein umfassendes Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten haben.
Die Einführung der ePA ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalen Gesundheitsversorgung. Allerdings darf die Datensicherheit dabei nicht vernachlässigt werden. Die Bundesregierung muss die Sicherheit der ePA weiter verbessern, um die sensiblen Daten der Patienten zu schützen.