Elster-Nutzer sollen Geld zurückerhalten – Verbraucherzentrale klärt auf

Elster

Aktuell kursiert eine E-Mail im Internet, die suggeriert, dass Elster-Nutzern ein Steuerrestbetrag zusteht. Die Verbraucherzentrale warnt davor, der Forderung nachzukommen.

Die E-Mail sieht auf den ersten Blick seriös aus. Sie ist mit dem Logo des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) versehen und enthält einen Link zu einer vermeintlichen Webseite des BZSt. Auf dieser Webseite werden die Nutzer dazu aufgefordert, ihre persönlichen Daten und Bankverbindung anzugeben, um den Steuerrestbetrag zu erhalten.

Die Verbraucherzentrale warnt davor, dieser Aufforderung nachzukommen. Es handelt sich um eine Phishing-Mail, mit der die Kriminellen an die persönlichen Daten der Empfänger gelangen wollen.

Das BZSt selbst versendet keine E-Mails, in denen Nutzer dazu aufgefordert werden, persönliche Daten oder Bankverbindungen anzugeben. Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten, sollten Sie diese sofort löschen.

Wenn Sie glauben, dass Ihnen ein Steuerrestbetrag zusteht, sollten Sie sich direkt an das BZSt wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des BZSt.

Hier sind einige Tipps, wie Sie sich vor Phishing-Mails schützen können:

  • Seien Sie misstrauisch gegenüber E-Mails von unbekannten Absendern.
  • Überprüfen Sie immer die Absenderadresse.
  • Klicken Sie nicht auf Links in E-Mails, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie seriös sind.
  • Geben Sie niemals persönliche Daten oder Bankverbindungen in E-Mails an.

Wenn Sie eine Phishing-Mail erhalten haben, sollten Sie diese sofort löschen und das BZSt oder Ihre Bank informieren.

Mehr: https://www.inside-digital.de/news/elster-nutzer-sollen-geld-zurueckerhalten-verbraucherzentrale-klaert-auf#amp_tf=Von%20%251%24s&aoh=17056917313421&csi=0&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&ampshare=https%3A%2F%2Fwww.inside-digital.de%2Fnews%2Felster-nutzer-sollen-geld-zurueckerhalten-verbraucherzentrale-klaert-auf

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