Energiekosten: So setzen Sie Strom und Heizung von der Steuer ab

Energiekosten

Energiekosten können in Deutschland in bestimmten Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht für alle Energiekosten, sondern nur für solche, die im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen.

Homeoffice

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann die Energiekosten für die berufliche Nutzung seiner Wohnung von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für die Kosten für Strom, Heizung, Wasser und Internet als auch für die Kosten für Möbel und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden.

Die Höhe der abziehbaren Kosten hängt davon ab, wie groß der Anteil der beruflichen Nutzung an der Gesamtnutzung der Wohnung ist. Dieser Anteil kann anhand der folgenden Faktoren ermittelt werden:

  • Die Anzahl der Tage, an denen in der Wohnung beruflich gearbeitet wird.
  • Die Anzahl der Quadratmeter der Wohnung, die beruflich genutzt werden.
  • Die Art der beruflichen Tätigkeit.

Für die Ermittlung des Anteils der beruflichen Nutzung kann der Steuerpflichtige eine Schätzung vornehmen. Die Schätzung muss jedoch plausibel sein und nachvollziehbar begründet werden.

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, kann die Kosten für die Zweitwohnung von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für die Kosten für die Unterkunft als auch für die Kosten für Strom, Heizung, Wasser und Internet.

Die Höhe der abziehbaren Kosten ist begrenzt. Für die Unterkunft können maximal 1.000 Euro pro Monat abgesetzt werden. Für die Nebenkosten gibt es keinen Höchstbetrag.

Sonstige Fälle

In bestimmten weiteren Fällen können Energiekosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt beispielsweise für folgende Fälle:

  • Kosten für die Beleuchtung und Beheizung von Geschäftsräumen.
  • Kosten für die Stromversorgung von Betriebsmitteln.
  • Kosten für die Aufbereitung von Wasser für betriebliche Zwecke.

In diesen Fällen ist es wichtig, dass die Energiekosten eindeutig dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind.

Voraussetzungen

Damit Energiekosten von der Steuer abgesetzt werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Energiekosten müssen im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen.
  • Die Energiekosten müssen tatsächlich angefallen sein.
  • Die Energiekosten müssen angemessen sein.
  • Die Energiekosten müssen durch Belege nachgewiesen werden können.

Belege

Die Kosten für Strom, Heizung und andere Energiekosten können durch folgende Belege nachgewiesen werden:

  • Strom- und Gasrechnungen
  • Rechnungen für Heizöl oder Pellets
  • Rechnungen für die Wasserversorgung
  • Rechnungen für Internet und Telefon

Diese Belege sollten in der Steuererklärung aufbewahrt werden.

Fazit

Energiekosten können in bestimmten Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Wer die Möglichkeit hat, Energiekosten von der Steuer abzusetzen, sollte diese daher unbedingt nutzen.

Mehr: https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/heizung-und-strom-wie-sie-energiekosten-von-der-steuer-absetzen-/29430882.html

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