EuGH-Urteil: DSGVO gilt auch für parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Urteil

Am 16. Januar 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für parlamentarische Untersuchungsausschüsse gilt. Das Urteil betrifft einen Fall aus Österreich, in dem der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Frage gestellt hatte.

Der EuGH stellte in seinem Urteil fest, dass parlamentarische Untersuchungsausschüsse zwar eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Exekutive spielen, aber dennoch nicht von der DSGVO befreit sind. Die DSGVO gilt für alle Datenverarbeitungen, die im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit erfolgen, unabhängig davon, ob diese von einer Behörde, einem Unternehmen oder einer anderen Organisation durchgeführt werden.

Eine Ausnahme von der DSGVO gilt nur dann, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten der Wahrung der nationalen Sicherheit dient. In diesem Fall ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie nach nationalem Recht zulässig ist und wenn die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person angemessen geschützt werden.

Das Urteil des EuGH hat weitreichende Folgen für parlamentarische Untersuchungsausschüsse in der gesamten Europäischen Union. Die Ausschüsse müssen sich künftig an die Vorgaben der DSGVO halten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu gehören insbesondere die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verarbeitungsminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Datensicherheit und Transparenz.

Die Ausschüsse müssen daher ihre Verarbeitungsprozesse überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Dazu können sie beispielsweise Datenschutzbeauftragte beauftragen, die sie bei der Umsetzung der DSGVO unterstützen.

Das Urteil des EuGH ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union. Es stellt sicher, dass auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Rechte und Freiheiten der Betroffenen achten müssen.

Mehr: https://www.heise.de/news/EuGH-Urteil-DSGVO-gilt-auch-fuer-parlamentarische-Untersuchungsausschuesse-9599443.html

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