Grippe und Corona: In Spanien gilt teils wieder Maskenpflicht
In Spanien gilt seit dem 10. Januar 2024 wieder eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Dies gilt für Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime und andere Einrichtungen, in denen Menschen mit Atemwegserkrankungen behandelt werden. Die Maskenpflicht wurde von der spanischen Regierung eingeführt, um die Verbreitung von Grippe und Corona zu verhindern.
Die Zahl der Grippefälle in Spanien ist in den letzten Wochen stark angestiegen. Im Vergleich zur Vorsaison sind die Fallzahlen um etwa 50 % gestiegen. Auch die Zahl der Corona-Infektionen ist wieder auf dem Vormarsch. In den letzten Tagen wurden täglich mehr als 100.000 neue Fälle gemeldet.
Die spanische Regierung empfiehlt außerdem, die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Flugzeug zu tragen. Dies ist jedoch keine Pflicht.
Für Touristen, die nach Spanien reisen, gelten keine besonderen Corona-Regeln. Es ist jedoch ratsam, die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Flugzeug zu tragen.
Hier sind die wichtigsten Punkte der neuen Maskenpflicht in Spanien:
- Die Maskenpflicht gilt in Gesundheitseinrichtungen, einschließlich Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, in denen Menschen mit Atemwegserkrankungen behandelt werden.
- Die Maskenpflicht gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und Flugzeuge.
- Die Maskenpflicht ist für Touristen, die nach Spanien reisen, nicht verpflichtend.
Die spanische Regierung wird die Lage in den nächsten Wochen beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.