Grundsteuer: Wer jetzt eine Änderungsanzeige abgeben muss
Wer muss eine Änderungsanzeige abgeben?
Alle Eigentümer von Immobilien in Deutschland, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 an ihrem Gebäude, dem Grundstück oder der Nutzung Änderungen vorgenommen haben, die zu einer Änderung des Grundsteuerwerts oder Grundsteuermessbetrags führen, müssen dem Finanzamt eine Änderungsanzeige abgeben.
Welche Änderungen sind relevant?
Relevant sind alle Änderungen, die den Wert des Grundstücks oder des Gebäudes beeinflussen können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Bebauung oder Beseitigung von Gebäuden
- Erweiterung oder Verkleinerung der Wohnfläche
- Änderung der Nutzung des Grundstücks oder des Gebäudes
- Kernsanierung des Gebäudes
Wann ist die Frist für die Änderungsanzeige?
Die Frist für die Abgabe der Änderungsanzeige endet am 31. Januar 2024.
Wie kann die Änderungsanzeige abgegeben werden?
Die Änderungsanzeige kann online über das Elster-Portal oder per Post abgegeben werden.
Was passiert, wenn ich keine Änderungsanzeige abgebe?
Wenn Sie keine Änderungsanzeige abgeben, kann das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag auf Basis der Angaben aus der ursprünglichen Grundsteuererklärung ermitteln. Dies kann dazu führen, dass Sie zu viel Grundsteuer zahlen müssen.
Fazit
Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder Grundstück Änderungen vorgenommen haben, sollten Sie diese dem Finanzamt melden. Die Frist dafür endet am 31. Januar 2024.