Mann in Basel wird Strom abgestellt, weil er Rechnung mit Bargeld gezahlt hat

Strom im Haushalt

Im Januar 2024 sorgte ein Fall aus Basel für Aufsehen, bei dem einem Mann der Strom abgestellt wurde, weil er seine Rechnung mit Bargeld bezahlen wollte. Der Mann, der anonym bleiben möchte, hatte seine Stromrechnung in Höhe von 150 Franken am Schalter der Industriellen Werke Basel (IWB) bezahlt. Die IWB verweigerten jedoch die Annahme der Zahlung, da sie nur Zahlungen per Banküberweisung oder Lastschrift akzeptieren.

Der Mann wehrte sich gegen die Entscheidung der IWB und klagte vor dem Zivilgericht Basel-Stadt. Das Gericht gab dem Mann Recht und verurteilte die IWB, den Strom wieder anzuschließen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass die IWB keine sachlichen Gründe für die Ablehnung der Barzahlung hatte. Die Zahlung von Rechnungen in bar sei in der Schweiz nach wie vor üblich und durch das Schweizerische Obligationenrecht (OR) nicht verboten.

Der Fall sorgte für Kritik an den IWB. Der Schweizerische Konsumentenschützer (SKS) bezeichnete das Vorgehen der IWB als "willkürlich" und "kundenunfreundlich". Der SKS forderte die IWB auf, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und Barzahlungen wieder zu akzeptieren.

Die IWB kündigte an, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren und den Strom des Mannes wieder anzuschließen. Die IWB erklärte, dass man die Geschäftsbedingungen überprüfen werde, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Der Fall aus Basel zeigt, dass Verbraucher in der Schweiz auch bei der Zahlung von Rechnungen ein gewisses Maß an Selbstbestimmung haben. Verbraucher sollten sich nicht scheuen, ihre Rechte einzufordern, wenn sie mit den Geschäftsbedingungen ihres Energieversorgers nicht einverstanden sind.

Mehr: https://www.focus.de/finanzen/urteil-in-basel-mann-wird-strom-abgestellt-weil-er-rechnung-mit-bargeld-gezahlt-hat_id_259586980.html

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