Mehr als 100.000 Kunden betroffen: Sparkasse bittet um Zustimmung
Die Sparkasse bittet ihre Kunden um Zustimmung zu geänderten AGB und Preisen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die es Banken und Sparkassen untersagt, das Schweigen von Kontoinhabern zu einer Gebührenerhöhung als Zustimmung zu werten.
Die Sparkasse hat in den vergangenen Jahren verschiedene Gebühren erhöht, darunter die Kontoführungsgebühr, die Fremdwährungsgebühr und die Gebühr für die Ausgabe von Kontoauszügen. Diese Änderungen waren bisher auf Basis einer sogenannten Zustimmungsfiktion wirksam. Das bedeutete, dass die Kunden den Änderungen automatisch zustimmten, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums widersprachen.
Der BGH hat diese Klauseln im Jahr 2021 für ungültig erklärt. Damit sind die Änderungen der Sparkasse für alle Kunden, die nicht aktiv zugestimmt haben, unwirksam.
Die Sparkasse bittet nun ihre Kunden, den Änderungen bis zum 31. August 2024 zuzustimmen. Dafür können sie die Zustimmungserklärung online unter www.sparkasse.de oder in einer der Filialen der Sparkasse abgeben.
Von der Zustimmungspflicht sind insgesamt mehr als 100.000 Kunden der Sparkasse betroffen. Die Zustimmung ist erforderlich, damit die Änderungen der AGB und Preise rechtswirksam werden.
Die Sparkasse betont, dass die Änderungen der AGB und Preise notwendig sind, um die Kosten für die Bank zu decken. Die Bank sei gezwungen, die Preise anzupassen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät den Kunden der Sparkasse, die Änderungen der AGB und Preise sorgfältig zu prüfen. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website einen Musterbrief an, mit dem Kunden Gebührenerhöhungen zurückfordern können.