Millionen Haushalte bekommen Post vom Vermieter: Was Sie beim TV-Empfang jetzt tun müssen
Millionen Haushalte in Deutschland erhalten derzeit Post von ihren Vermietern. Der Grund: Die bisherige Regelung für den Fernsehempfang in Mietwohnungen läuft aus. Bislang waren Vermieter dazu verpflichtet, ihren Mietern einen Kabelanschluss zur Verfügung zu stellen. Das ändert sich nun.
Ab dem 1. Juli 2024 haben Mieter die freie Wahl, wie sie ihren Fernsehempfang gestalten möchten. Sie können weiterhin einen Kabelanschluss nutzen, sich aber auch für andere Empfangswege entscheiden, wie zum Beispiel Satelliten- oder DVB-T2-Empfang.
Was Mieter nun tun müssen, hängt davon ab, wie sie in Zukunft fernsehen möchten.
Kabelanschluss weiterhin nutzen
Wenn Sie bisher per Kabel Fernsehen geschaut haben und damit zufrieden sind, ist der bequemste Weg, das weiterhin zu tun. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun. Ihr Vermieter ist weiterhin verpflichtet, Ihnen einen Kabelanschluss zur Verfügung zu stellen.
Wechsel zu einem anderen Empfangsweg
Wenn Sie einen anderen Empfangsweg wählen möchten, müssen Sie sich selbst um die Bereitstellung des Anschlusses kümmern. Hierfür können Sie einen entsprechenden Vertrag mit einem Anbieter abschließen.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Satelliten-Empfang: Ein Satellitenanschluss bietet Ihnen die größte Programmvielfalt. Sie können alle öffentlich-rechtlichen Sender, die privaten Sender und zahlreiche weitere Sender aus aller Welt empfangen.
- DVB-T2-Empfang: DVB-T2 ist ein digitaler terrestrischer Fernsehempfang. Sie können damit alle öffentlich-rechtlichen Sender und zahlreiche private Sender empfangen.
- TV-Streaming: TV-Streaming bietet Ihnen die Möglichkeit, Fernsehen über das Internet zu empfangen. Sie benötigen dafür einen Internetanschluss und einen geeigneten Streaming-Dienst.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für den Fernsehempfang hängen vom gewählten Empfangsweg ab. Für einen Kabelanschluss zahlen Sie in der Regel eine monatliche Grundgebühr und eine Gebühr für die gebuchten Programme. Für einen Satellitenanschluss oder einen DVB-T2-Empfang fallen einmalige Kosten für die Anschaffung einer Empfangsanlage an. Für TV-Streaming zahlen Sie in der Regel eine monatliche Gebühr.
Wichtige Tipps
- Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Anbieter, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
- Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Kündigungsfrist enthält.
- Lassen Sie sich nicht von Vertragslaufzeiten von 24 oder 36 Monaten abschrecken. Sie können diese Verträge in der Regel auch vorzeitig kündigen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Neuregelung des Fernsehempfangs in Mietwohnungen ist durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) vom 12. Juli 2021 erfolgt. Das Gesetz soll den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt stärken und den Mietern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung ihres Fernsehempfangs bieten.