Neues Bußgeld: Wer das mit der Rückfahrkamera tut, zahlt Strafe

Rückfahrkamera

Seit dem 1. Juli 2023 sind Rückfahrkameras in allen neu zugelassenen Pkw in der Europäischen Union Pflicht. In Deutschland gilt diese Pflicht seit dem 1. Januar 2024 auch für alle bereits zugelassenen Pkw.

Wer eine Rückfahrkamera in seinem Fahrzeug hat, muss diese auch funktionsfähig halten. Eine nicht funktionierende Rückfahrkamera kann mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden. Kommt es durch eine Fehlfunktion der Rückfahrkamera zu einem Unfall, können sogar höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen.

Die Polizei kann die Funktionsfähigkeit einer Rückfahrkamera durch eine Sichtprüfung oder eine technische Überprüfung feststellen.

Hier einige Beispiele für Verstöße, die mit einem Bußgeld geahndet werden können:

  • Die Rückfahrkamera ist defekt oder nicht funktionsfähig.
  • Die Rückfahrkamera ist nicht sauber oder verdeckt.
  • Die Rückfahrkamera ist nicht richtig eingestellt.
  • Die Rückfahrkamera wird nicht verwendet, obwohl sie vorhanden ist.

Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer die Funktionsfähigkeit ihrer Rückfahrkamera regelmäßig überprüfen. Dies kann durch eine Sichtprüfung oder eine technische Überprüfung erfolgen. Außerdem sollten Autofahrer die Rückfahrkamera immer verwenden, wenn sie rückwärts fahren.

In Jork, Niedersachsen, ist es am 18. Januar 2024, 04:16 CET, noch zu früh, um zu sagen, ob diese neue Regelung bereits zu Bußgeldern geführt hat. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass dies in Zukunft der Fall sein wird.

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