Online-Banking bei Sparkasse und Co. – "wird eingestellt"
Am 30. Dezember 2023 hat die Bundesregierung den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für Online-Banking bei Sparkassen und anderen Banken eingestellt. Der Dienst ermöglichte es Kunden, ihre PIN für Online-Banking im Internet zurückzusetzen oder zu aktivieren.
Als Grund für die Einstellung nannte das Bundesinnenministerium (BMI) den Sparhaushalt 2024. Dieser erfordere „eine Neubewertung aller Projekte und Dienste im Bereich Digitale Identitäten“.
Die Entscheidung der Bundesregierung hat bei Banken und Kunden für Unmut gesorgt. Viele Banken hatten den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als wichtigen Service für ihre Kunden angesehen. Kunden, die ihre PIN vergessen oder verloren haben, müssen nun für die Neubeantragung ihrer PIN ins Bürgeramt gehen.
Für Kunden, die bereits ein Konto bei einer Sparkasse oder einer anderen Bank haben, ändert sich durch die Einstellung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes zunächst nichts. Sie können weiterhin online auf ihr Konto zugreifen, indem sie ihre PIN verwenden.
Für Kunden, die ein neues Konto eröffnen möchten, wird es künftig schwieriger, den PIN online zurückzusetzen oder zu aktivieren. Sie müssen nun für die Neubeantragung ihrer PIN ins Bürgeramt gehen.
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie an einer neuen Lösung für den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst arbeitet. Diese Lösung soll auf dem digitalen Personalausweis basieren. Der digitale Personalausweis ist ein elektronisches Ausweisdokument, das in Deutschland seit 2010 ausgegeben wird. Er enthält eine elektronische Signatur, die für den Online-Zugriff auf das Konto verwendet werden kann.
Bis die neue Lösung umgesetzt ist, müssen Kunden, die ihre PIN vergessen oder verloren haben, für die Neubeantragung ihrer PIN ins Bürgeramt gehen.