Parkscheibe: Wer sie so einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Parkscheibe

In Deutschland ist die Parkscheibe ein Verkehrszeichen, das die Parkdauer auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht regelt. Sie muss immer mitgeführt und richtig eingestellt werden. Wer die Parkscheibe falsch einstellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 40 Euro.

Die Parkscheibe wird auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit eingestellt. Das bedeutet, dass die Parkzeit immer in halben Stunden angegeben wird. Beispielsweise muss ein Autofahrer, der sein Auto um 16:05 Uhr abstellt, die Parkscheibe auf 16:30 Uhr stellen.

Folgende Einstellungen sind falsch und können mit einem Bußgeld geahndet werden:

  • Die Parkscheibe ist nicht auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit eingestellt.
  • Die Parkscheibe ist auf eine Zeit eingestellt, die vor der Ankunftszeit liegt.
  • Der Zeiger der Parkscheibe ist zwischen zwei Markierungen platziert.
  • Die Parkscheibe ist nicht gut sichtbar in der Windschutzscheibe platziert.
  • Die Parkscheibe ist beschädigt oder unleserlich.

Außerdem ist es verboten, eine Parkscheibe zu verwenden, die nicht der vorgeschriebenen Größe oder Farbe entspricht. Eine Parkscheibe muss immer blau-weiß sein und elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.

Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollten Autofahrer folgende Tipps beachten:

  • Stellen Sie die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit.
  • Überprüfen Sie die Parkscheibe vor dem Verlassen des Fahrzeugs, ob sie richtig eingestellt ist.
  • Platzieren Sie die Parkscheibe gut sichtbar in der Windschutzscheibe.
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob die Parkscheibe beschädigt oder unleserlich ist.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen falsch eingestellter Parkscheibe erhalten, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Dazu müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen Einspruchsbrief an die zuständige Behörde schicken. In dem Einspruchsbrief müssen Sie die Gründe für Ihren Einspruch darlegen.

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