Sparkasse Altmark West kündigt Konto von Unternehmen nach Katar-Überweisung

Sparkasse

Am 3. Januar 2024 erhielt ein junges Unternehmen aus Gardelegen eine Überweisung aus Katar in Höhe von 10.000 Euro. Das Unternehmen, das sich auf den Handel mit Baustoffen spezialisiert hat, hatte zuvor eine Bestellung bei einem Lieferanten in Katar aufgegeben. Die Überweisung erfolgte über eine in Katar ansässige Bank.

Die Sparkasse Altmark West, bei der das Unternehmen sein Geschäftskonto führte, kündigte das Konto daraufhin ohne Angabe von Gründen. Das Unternehmen erhielt lediglich eine schriftliche Kündigung per Post.

Der Geschäftsführer des Unternehmens, Hannes B., ist über die Kündigung entsetzt. Er bezeichnet sie als "unverhältnismäßig" und "unverständlich". Das Unternehmen sei ein solventer und zuverlässiger Geschäftskunde, der seit vier Jahren ein Konto bei der Sparkasse geführt habe.

Die Sparkasse Altmark West hat sich zu dem Vorgang nicht öffentlich geäußert. Auf Anfrage der Volksstimme erklärte ein Sprecher des Kreditinstituts lediglich, dass die Sparkasse "bei der Führung von Geschäftskonten verpflichtet sei, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu prüfen".

Hannes B. hat sich an den Ombudsmann der Sparkassen-Finanzgruppe gewandt. Er hofft, dass der Ombudsmann die Kündigung des Kontos überprüfen und gegebenenfalls rückgängig machen kann.

Die Kündigung des Kontos durch die Sparkasse Altmark West wirft einige Fragen auf:

  • Was waren die Gründe für die Kündigung?
  • Hat die Sparkasse die gesetzlichen Vorschriften korrekt geprüft?
  • Ist die Kündigung des Kontos verhältnismäßig?

Die Antworten auf diese Fragen sind noch offen. Der Ombudsmann der Sparkassen-Finanzgruppe wird sich mit dem Fall befassen und eine Entscheidung treffen.

Mehr: https://www.volksstimme.de/lokal/gardelegen/sparkasse-altmark-west-konto-kuendigung-unternehmen-katar-uberweisung-3767512

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