Steuererklärung 2023: 7 wichtige Änderungen!
7 wichtige Änderungen bei der Steuererklärung 2023
Auch für das Steuerjahr 2023 gibt es einige wichtige Änderungen bei der Steuererklärung. Hier sind die sieben wichtigsten:
- Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag, der für jeden Steuerpflichtigen gilt, steigt von 9.744 Euro auf 10.908 Euro. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Steuern gezahlt werden müssen.
- Entfristung und Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale, die es Steuerpflichtigen ermöglicht, Kosten für das Arbeiten im Homeoffice abzusetzen, wird entfristet und erhöht. Statt 5 Euro pro Tag können nun 6 Euro pro Tag abgesetzt werden. Der Höchstbetrag steigt von 600 Euro auf 1.260 Euro.
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der für alle Arbeitnehmer und Pensionäre gilt, steigt von 1.200 Euro auf 1.230 Euro.
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags
Der Ausbildungsfreibetrag, der für Auszubildende gilt, steigt von 924 Euro auf 1.200 Euro.
- Erhöhung des Sparerpauschbetrags
Der Sparerpauschbetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt, steigt von 801 Euro auf 835 Euro.
- Anhebung der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Kosten für die Fahrt zur Arbeit abzusetzen, steigt ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer.
Auswirkungen für die Steuerzahler
Die meisten der Änderungen führen zu einer Entlastung für die Steuerzahler. So profitieren beispielsweise alle Arbeitnehmer und Pensionäre von der Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Auch die Erhöhung des Grundfreibetrags führt zu einer Entlastung für alle Steuerpflichtigen.
Die Erhöhung der Homeoffice-Pauschale kann für Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, zu einer höheren Steuererstattung führen. Allerdings ist die Pauschale nur ansetzbar, wenn der Arbeitnehmer die Kosten für das Homeoffice nachweist.
Die Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags kommt Auszubildenden zugute. Sie können die Pauschale geltend machen, wenn sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung absolvieren.
Die Erhöhung des Sparerpauschbetrags kommt allen Steuerpflichtigen zugute, die Geld in Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere anlegen.
Die Erhöhung der Pendlerpauschale kommt Arbeitnehmern zugute, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Die Pauschale kann ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden.
Wichtige Fristen
Die Steuererklärung für das Jahr 2023 ist bis zum 31. Juli 2024 abzugeben. Wer die Steuererklärung elektronisch abgibt, hat bis zum 28. Februar 2025 Zeit.