STEUERERKLÄRUNG FÜR ARBEITNEHMER
Steuererklärung für Arbeitnehmer in Deutschland
Die Steuererklärung ist eine jährliche Erklärung Ihrer Einnahmen und Ausgaben an das Finanzamt. Sie dient der Feststellung Ihrer Steuerpflicht und der Berechnung Ihrer Einkommensteuer.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
In Deutschland sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt, wenn Sie
- nur einen Arbeitgeber haben und
- ledig sind oder mit einem Ehegatten oder Lebenspartner in der Steuerklasse IV/IV verheiratet sind.
In folgenden Fällen sind Sie jedoch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet:
- Sie haben neben Ihrem Hauptberuf weitere Einkünfte, z. B. aus Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder der Vermietung von Ferienwohnungen.
- Sie sind verheiratet oder verpartnert und haben unterschiedliche Steuerklassen (z. B. 3 und 5).
- Sie sind verheiratet oder verpartnert und haben die Steuerklasse 4 mit Faktor.
- Sie sind verheiratet oder verpartnert und haben Kinder.
- Sie haben im Laufe des Jahres einen neuen Arbeitgeber gehabt.
- Sie haben im Laufe des Jahres einen Lohnsteuerabzug unterlassen oder korrigieren müssen.
- Sie haben im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosengeld, erhalten.
- Sie haben im Laufe des Jahres außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, gehabt.
Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?
In Ihrer Steuererklärung müssen Sie Ihre gesamten Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres angeben.
Einnahmen
Zu den Einnahmen gehören alle Geldbeträge, die Sie im Laufe des Jahres erhalten haben, z. B.
- Ihr Arbeitslohn
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
- Unterhaltszahlungen
- Kindergeld
Ausgaben
Zu den Ausgaben gehören alle Geldbeträge, die Sie im Laufe des Jahres ausgegeben haben, z. B.
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit haben. Zu den Werbungskosten gehören z. B.
- Arbeitsmittel
- Berufskleidung
- Fahrtkosten
- Arbeitszimmerkosten
- Gewerkschaftsbeiträge
- Fortbildungskosten
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind Aufwendungen, die Sie aus persönlichen oder familiären Gründen haben. Zu den Sonderausgaben gehören z. B.
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung
- Spenden
- Kirchensteuer
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder anderen außergewöhnlichen Umständen haben. Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören z. B.
- Krankheitskosten
- Pflegekosten
- Behindertenpauschbetrag
Steuererklärung abgeben
Die Steuererklärung für das Jahr 2023 muss bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt eingereicht werden. Sie können Ihre Steuererklärung entweder selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen.
Steuererklärung selbst erstellen
Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten, können Sie dies mithilfe eines Steuerprogramms oder einer Steuer-App tun. Steuerprogramme und Steuer-Apps sind in der Regel kostenpflichtig, aber es gibt auch kostenlose Angebote.
Steuerberater beauftragen
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen sollen, können Sie einen Steuerberater beauftragen. Steuerberater sind Fachleute, die Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützen können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuererklärung für Arbeitnehmer in Deutschland in den meisten Fällen nicht verpflichtend ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie diese bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einreichen.
Mehr: https://www.smartsteuer.de/blog/2024/01/16/steuererklaerung-fuer-arbeitnehmer/