Steuererklärung: Welche Alltagsgegenstände Sie von der Steuer absetzen können
In Deutschland können Sie als Arbeitnehmer bestimmte Alltagsgegenstände von der Steuer absetzen, wenn Sie diese für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Dazu gehören unter anderem:
- Berufskleidung: Dazu gehören Kleidungsstücke, die Sie ausschließlich oder überwiegend für Ihre berufliche Tätigkeit tragen. Dazu gehören zum Beispiel Uniformen, Arbeitsoveralls, Arztkittel, Malerkleidung oder Friseurkleidung.
- Arbeitsmittel: Dazu gehören Gegenstände, die Sie zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen. Dazu gehören zum Beispiel Computer, Schreibwaren, Fachliteratur, Werkzeug, Büromöbel oder Telefon.
- Arbeitsmittel zur Telearbeit: Dazu gehören Gegenstände, die Sie für die Arbeit im Homeoffice benötigen. Dazu gehören zum Beispiel ein Schreibtisch, ein Bürostuhl, ein Computer, ein Drucker und ein Internetanschluss.
- Ausgaben für Fortbildungen: Dazu gehören Kosten für Seminare, Lehrgänge und andere Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen.
- Reisekosten: Dazu gehören die Kosten für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegung, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit tätigen.
Um einen Gegenstand von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie ihn mindestens 10 % beruflich nutzen. Dazu können Sie zum Beispiel eine Aufstellung der Nutzung erstellen oder eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber verlangen.
Die meisten Alltagsgegenstände können Sie in voller Höhe absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Berufskleidung, Arbeitsmittel und Ausgaben für Fortbildungen. Bei Reisekosten können Sie die tatsächlichen Kosten absetzen oder die Pauschalen des Finanzamtes nutzen.
Es gibt auch einige Alltagsgegenstände, die Sie nur in der Höhe der beruflich genutzten Anteils absetzen können. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitsmittel, die auch privat genutzt werden können, wie zum Beispiel ein Computer oder ein Smartphone.
Hier sind einige Beispiele für Alltagsgegenstände, die Sie von der Steuer absetzen können:
- Berufskleidung: Uniform, Arbeitsoverall, Arztkittel, Malerkleidung, Friseurkleidung
- Arbeitsmittel: Computer, Schreibwaren, Fachliteratur, Werkzeug, Büromöbel, Telefon
- Arbeitsmittel zur Telearbeit: Schreibtisch, Bürostuhl, Computer, Drucker, Internetanschluss
- Ausgaben für Fortbildungen: Seminare, Lehrgänge, Weiterbildungsmaßnahmen
- Reisekosten: Fahrten, Übernachtungen, Verpflegung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen bestimmten Gegenstand von der Steuer absetzen können, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.