Typische Fallstricke bei der Erfüllung des Auskunftsrechts

Datenschutz, Gesetz

Das Auskunftsrecht ist ein zentrales Grundrecht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es gibt Auskunftsberechtigten das Recht, von dem Verantwortlichen Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieser Auskunftspflicht unterliegen alle Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, also auch Unternehmen, Behörden und Vereine.

Bei der Erfüllung des Auskunftsrechts können jedoch einige Fallstricke lauern. Diese können sowohl für den Betroffenen als auch für den Verantwortlichen zu Problemen führen.

Typische Fallstricke für den Betroffenen

  • Unzureichende Angaben im Auskunftsersuchen: Das Auskunftsersuchen muss den Verantwortlichen hinreichend konkretisieren, damit dieser die Auskunft erteilen kann. Fehlen im Ersuchen beispielsweise Angaben zur Art der personenbezogenen Daten, die abgefragt werden sollen, kann der Verantwortliche die Auskunft nicht erteilen.
  • Unzureichende Kenntnisse über das Auskunftsrecht: Viele Betroffene sind sich der Rechte und Pflichten aus dem Auskunftsrecht nicht bewusst. Sie wissen beispielsweise nicht, dass sie die Auskunft in einer verständlichen Form verlangen können. Dies kann zu Missverständnissen führen.

Typische Fallstricke für den Verantwortlichen

  • Unvollständige Auskunft: Der Verantwortliche ist verpflichtet, dem Betroffenen alle über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten mitzuteilen. Er darf nur dann einzelne Daten verweigern, wenn er hierfür einen gesetzlichen Grund hat.
  • Negative Auskunft: Der Verantwortliche muss auch dann eine Auskunft erteilen, wenn er keine personenbezogenen Daten über den Betroffenen gespeichert hat. Dies wird als Negativauskunft bezeichnet.
  • Verständliche Form: Die Auskunft muss in einer verständlichen Form erteilt werden. Dies bedeutet, dass der Betroffene die Auskunft ohne fremde Hilfe verstehen kann.
  • Verstoß gegen Rechte Dritter: Eine Auskunft darf nicht erteilt werden, wenn sie die Rechte und Freiheiten einer anderen Person beeinträchtigt.
  • Nichteinhaltung der Frist: Der Verantwortliche muss die Auskunft innerhalb von einem Monat nach Eingang des Ersuchens erteilen.
  • Dokumentations- und Mitteilungspflichten: Der Verantwortliche hat bestimmte Dokumentations- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht.

Fazit

Die Erfüllung des Auskunftsrechts kann für den Betroffenen und den Verantwortlichen mit einigem Aufwand verbunden sein. Um Fallstricke zu vermeiden, sollten sich beide Seiten über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Tipps für Betroffene

  • Machen Sie sich mit Ihren Rechten aus dem Auskunftsrecht vertraut.
  • Erstellen Sie ein klares und verständliches Auskunftsersuchen.
  • Achten Sie darauf, dass die Auskunft in einer verständlichen Form erteilt wird.

Tipps für Verantwortliche

  • Erstellen Sie ein Verfahren zur Erfüllung des Auskunftsrechts.
  • Schulden Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem Auskunftsrecht.
  • Achten Sie darauf, dass die Auskunft vollständig und verständlich erteilt wird.

Beliebte Posts aus diesem Blog

Polizei Kreis Mettmann bittet um Hinweise wg. versuchter Raub auf 12-Jährigen in Langenfeld

Polizei Kreis Herford sucht Zeugen wg. Körperverletzung (Unbekannter versprüht Reizgas)